Fernunterricht

Fernunterricht
die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der (1) der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und (2) der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.
- Alle entgeltlich angebotenen Fernlehrgänge, soweit sie nicht auf Freizeitbeschäftigung oder Unterhaltung gerichtet sind, unterliegen einer Zulassungspflicht.
- Die auf den Vertragsschluss gerichtete  Willenserklärung des Teilnehmers bedarf der  Schriftform.
- Zuwiderhandlungen werden als  Ordnungswidrigkeit geahndet.
- Anders:  Fernstudium.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Fernunterricht — Fẹrn|un|ter|richt 〈m. 1; unz.〉 Unterricht ohne direkten Kontakt zw. Lehrendem u. Lernendem * * * Fẹrn|un|ter|richt, der: vgl. ↑ Fernkurs. * * * Fern|unterricht,   Bezeichnung für privatrechtlich angebotene Fernlehrgänge. Anbieter können private …   Universal-Lexikon

  • Fernunterricht — Fẹrn·un·ter·richt der; eine Art von Unterricht, bei der man nicht an einer Schule o.Ä. direkt, sondern zu Hause, also ohne Lehrer, den Stoff3 lernt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Fernunterricht — Fẹrn|un|ter|richt …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • BFU Theologische Fernschule — e.V. (BFU) Zweck: Theologische Ausbildung per ZFU zugelassener Fernkurse Vorsitz: Peter Hollinger (1. Vorsitzender) Gründungsdatum: 1971 …   Deutsch Wikipedia

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